Weser-Kurier:Über Straßen fegende Straftäter schreibt der „Weser-Kurier“ (Bremen) in seiner Ausgabe vom 28. Dezember 2012:

Es lohnt sich, den Grund der Forderungen zu
hinterfragen. Denn tatsächlich zeigt das deutsche Strafrecht
Schwächen: So steht eine auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe in der
Hierarchie zwar klar über einer Geldstrafe – in der Praxis ist
letztere für Verurteile aber oft härter als die Drohung mit dem
Gefängnis. Gleichzeitig landen jährlich Hunderte Kleinstkriminelle
tatsächlich hinter Gittern, weil sie Bagatell-Geldstrafen nicht
bezahlen können. Kutschatys Ruf nach neuen Strafformen ist deshalb
berechtigt. Sein Vorschlag, Täter die Straße fegen zu lassen, hat
trotzdem keine Chance: Er würde in die freie Wirtschaft eingreifen
und im konkreten Fall einen Sturm der Entrüstung bei
Straßenreinigungsfirmen auslösen. Garten- und Landschaftsbauer würden
einstimmen, sollten Gesetzesbrecher in der Pflege öffentlicher
Grünanlagen eingesetzt werden. Deshalb sollte Kutschaty die ruhige
Zeit zwischen den Jahren zum Nachdenken über praktikablere
Strafformen nutzen: Vielleicht hätten gerade bei jüngeren Tätern ja
schon Handy- oder Internetsperren die gewünschte Wirkung.

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