Von Sören S. Sgries
Im Grundsatz dürften sich alle einig sein: Ein Stundenlohn von
unter vier Euro ist in Deutschland zu wenig. Trotzdem gibt es diese
Löhne, zum Beispiel 3,18 Euro für Friseure in Thüringen. Daher ist es
richtig, dass die Mehrheit der Parteien Konzepte vorlegt, wie
angemessene Lohnuntergrenzen festgelegt werden können. Doch das Wie
ist entscheidend. Und hier geht der Vorstoß des Bundesrats in die
falsche Richtung. Ein flächendeckendes Minimum von 8,50 Euro
erscheint angemessen, es wird aber den Praxistest nicht bestehen.
Sitzt die Konkurrenz in Belgien – Mindestlohn 9,10 Euro -, stehen die
deutschen Unternehmen gut da. An der polnischen Grenze – 2,21 Euro
Lohn – geht das nicht. Wer hier 8,50 Euro fordert, vernichtet
Arbeitsplätze. Praktikabler ist daher der Unions-Vorschlag von
Arbeitsministerin von der Leyen: Kommissionen sollen branchen- und
regionenspezifische Grenzen aushandeln. Auch dieses Konzept hat
Schwächen: Die 3,18 Euro für Friseure stehen nämlich in einem
regulären Tarifvertrag, solchen Dumping-Absprachen muss ein Riegel
vorgeschoben werden. Aber eben nicht durch Gleichmacherei. Schade,
dass der Wahlkampf eine sinnvolle Einigung, orientiert am Wohl der
Arbeitnehmer, verhindern wird.
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