Es bleibt also dabei: Weil es in Deutschland
nach wie vor erlaubt ist, Parlamentarier für ihr Verhalten zu
belohnen, reiht sich die Bundesrepublik weiterhin in eine illustre
Schar von Despotenstaaten ein. Mit ihrer Blockadehaltung zur
Korruptionsabwehr bei Mandatsträgern beschämt Schwarz-Gelb nicht nur
den deutschen Parlamentarismus. Mit Blick auf die internationale
Gemeinschaft ergibt sich auch ein handfestes Rechtfertigungsproblem.
Obwohl sich die Auswüchse korrupten Verhaltens im internationalen
Vergleich hierzulande noch in Grenzen halten, lässt es sich nur
schwer vermitteln, weshalb 165 Länder die entsprechenden UN-Vorgaben
schon vor Jahren in ihren nationalen Gesetzen verankert haben,
Deutschland aber nicht. Überdies haben unlängst 26 der 30
Dax-Konzerne die Bundesregierung – auch auf Druck ausländischer
Kunden – aufgefordert, Abgeordnetenbestechung härter unter Strafe zu
stellen. Und auch der Bundesgerichtshof wies bereits 2006 auf die
haarsträubenden Mängel im Strafgesetzbuch hin. Zumindest der
Rechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder von der CDU änderte
inzwischen seine Meinung. Allerdings wohl kaum, weil ihm eine
Nichtregierungsorganisation ins Gewissen geredet hat, wie zuletzt
vermutet wurde. Kauder ist einfach nicht mehr für den Bundestag
nominiert.
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