Bald tritt der Rechtsanspruch auf einen
Krippenplatz in Kraft, aber aktuell reicht das Angebot in vielen
Regionen nicht – Eltern können also die Gerichte anrufen, wenn ihr
Kind leer ausgeht. „Eltern müssen keine Angst vor Klagen haben. Ich
gehe davon aus, dass sie gewinnen“, sagt Ronald Richter, Rechtsanwalt
in Hamburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im
Deutschen Anwaltverein im Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Der
Rechtsanspruch sei mit Paragraf 24 des achten Sozialgesetzbuchs ganz
klar geregelt. Da Klagen vor den Verwaltungsgerichten sehr lange
dauern können, rät Ronald Richter, ein Eilverfahren zu beantragen.
Anwaltspflicht besteht nicht, aber da das Vorgehen je nach Bundesland
unterschiedlich sein kann und für Laien aufwändig, empfiehlt er einen
Anwalt zu beauftragen. Die Kosten muss die Kommune erstatten, wenn
man Erfolg hat.
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Das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ 7/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
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