Otte: Landgericht Bonn entlastet früheren Oberst Klein

Das Landgericht Bonn hat im Schadensersatzprozess
gegen die Bundesrepublik Deutschland die Klage der Opfer und
Hinterbliebenen des NATO-Luftangriffs bei Kundus in Afghanistan im
Jahre 2009 zurückgewiesen. Dazu erklärt der stellvertretende
verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Henning Otte:

„Das Landgericht Bonn hat mit seinem Urteil im Rechtsstreit um
Schadensersatz nach der Bombardierung zweier durch Taliban entführte
Tanklaster den damals kommandierenden Oberst Georg Klein entlastet.
Ihm kann keine schuldhafte Verletzung seiner Sorgfaltspflichten
vorgeworfen werden.

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht einen vorläufigen
Schlussstrich unter die Bestrebungen gesetzt, die Zerstörung der
gekaperten Tanklaster durch einen gezielten Bombenabwurf zur
Grundlage für Schadensersatzansprüche der Angehörigen der getöteten
oder verletzten Personen zu machen. Die umfangreiche Beweisaufnahme
ergab, dass der damalige Oberst Klein seine Mittel ausgeschöpft
hatte, um die Personen, die sich bei den Tanklastzügen aufhielten,
als Kämpfer oder Zivilisten zu identifizieren. Nach den ihm
vorliegenden Meldungen durfte er davon ausgehen, dass sich am Ort des
Geschehens und zu dieser Nachtzeit keine Zivilisten aufhielten.

Die Bundesregierung hat bereits ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht umfangreiche Entschädigungszahlungen an die Angehörigen
der Opfer geleistet.“

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