Ein Altenheim darf von Angehörigen keine
vertragliche Zusicherung verlangen, finanziell einzuspringen, wenn
der Bewohner nicht zahlen kann. Das berichtet das Apothekenmagazin
„Senioren Ratgeber“ unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts
Mainz. Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind demnach
unzulässig. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband
angestrengt.
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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 9/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
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