In der ABDA-Stellungnahme heißt es wortwörtlich: „Ausgehend von der Prämisse, dass der Bundesregierung das vorhandene hochwertige Apothekenwesen das für seine Erhaltung erforderliche Geld nicht wert ist, werden auf den ersten Blick plausibel erscheinende Mechanismen wie die Umverteilung von Arbeitserträgen und die Senkung von Kosten instrumentalisiert, um einen grundlegenden Systemwandel herbeizuführen.“ Weiter schreibt die ABDA: „Durch die Zulassung von Betriebsstätten, die ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker betrieben werden, wird der Begriff Apotheke des ihn ausmachenden Wesenskerns beraubt, die Apothekenpflicht faktisch abgeschafft und der Weg zur Zulassung des Fremdbesitzes geebnet.“ Ferner heißt es: „Die Möglichkeit, zusätzlich zu den heute maximal vier Betriebsstätten einer Apotheke zwei Zweigapotheken betreiben zu dürfen und Entfernungen zwischen den Betriebsstätten von ca. drei Stunden PKW-Fahrzeit zuzulassen, machen bei minimaler Anwesenheitspflicht in den Betriebsstätten aus der eigenverantwortlichen Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf faktisch eine Fiktion.“
Bei der Anhörung zum Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes am 25. Juni 2024 im Bundesgesundheitsministerium wird die ABDA diese Positionen mündlich erläutern. Weitere politische Maßnahmen diskutiert und entscheidet die ABDA gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und der gesamten Apothekerschaft in diesen Tagen.
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