Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am
Mittwoch angekündigt, den Gesetzentwurf zur Einführung einer
Familienpflegezeit in die Ressortabstimmung zu geben. Dazu erklärt
die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf zur
Einführung einer Familienpflegezeit. Neben dem Ausbau der
Kinderbetreuungsplätze ist die Familienpflegezeit ein weiterer
wichtiger Schritt, um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den
Bedürfnissen von Familien anzupassen. Die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie – und dazu gehört auch die Pflege von Angehörigen – ist ein
Thema, das immer mehr Familien betrifft. Sie wünschen sich, dass
nicht nur die Kindererziehung, sondern eben auch die Pflege von
Angehörigen keine Hindernisse für die eigene Erwerbsarbeit mehr sind.
Die Familienpflegezeit ermöglicht den Pflegenden, im Beruf zu
bleiben, indem sie während der Pflegezeit die Arbeitszeit reduzieren
können, ohne gravierende finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu
müssen. Die Familienpflegezeit entspricht aber auch den Wünschen der
Pflegebedürftigen auf Betreuung in häuslicher Umgebung.“
Hintergrund:
Die Familienpflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für zwei Jahre um bis zu 50 Prozent
zu reduzieren, um ein Familienmitglied zu pflegen. In der Pflegezeit
erhalten sie 75 Prozent des Einkommens. Zum Ausgleich müssen sie nach
der Pflegezeit wieder voll arbeiten, erhalten aber nur 75 Prozent des
Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Pflegende Angehörige erhalten aus der Pflegeversicherung während der
Pflegephase Zahlungen in die Rentenkasse.
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