Der Deutschen Bundestag berät am heutigen Freitag
in erster Lesung über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur
Einführung eines Betreuungsgeldes. Dazu erklären die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Familie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär,
und ihr Stellvertreter Markus Grübel:
„Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und das Betreuungsgeld
gehören untrennbar zusammen. Sie sind zwei Seiten einer Medaille und
stehen für eine zeitgemäße Familienpolitik.
Jedes Kind ist anders, und Familien organisieren sich heute so
vielfältig, dass allein mit dem Ausbau der Krippenplätze nicht allen
Wünschen und Wertvorstellungen von Eltern für die Betreuung ihrer
ein- und zweijährigen Kinder Sorge getragen werden kann. Das
Betreuungsgeld erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern, die
die Betreuung selber leisten oder privat organisieren. Es zeigt
ihnen, dass sie sich nicht einem staatlich vorgegebenen Leitbild
anpassen müssen – nämlich dem, das Kind ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr in die Krippenbetreuung zu geben -, um finanzielle
Unterstützung zu bekommen.
Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat schon im Jahr 2007 den
Familien versprochen, dass sie zu Beginn des Kindergartenjahres 2013
für ihr einjähriges Kind einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz haben werden. Dieses Versprechen wurde verknüpft mit
der Zusage, dass die Eltern, die diesen Betreuungsplatz nicht in
Anspruch nehmen wollen, ein Betreuungsgeld erhalten. Dieses
Versprechen von 2007 lösen wir jetzt ein.
Bei jungen Menschen, die vielleicht eine Familie gründen wollen,
kommt die neue Leistung gut an: In der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen
wird das Betreuungsgeld mehrheitlich begrüßt.“
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