– Datensouveränität statt Datensparsamkeit
– Rechtsunsicherheit für viele Unternehmen
– Unternehmen beklagen hohe Kosten und Bürokratie
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat die Politik
und Aufsichtsbehörden vor einer zu rigiden Anwendung des neuen
Datenschutzrechts gewarnt. Dies verhindere sonst innovative,
datengetriebene Geschäftsmodelle. „Keinesfalls darf Datenschutzrecht
zum Innovationshemmnis und Standortnachteil werden“, sagte
BDI-Präsident Dieter Kempf am Sonntag anlässlich der bevorstehenden
EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai gilt.
„Bürokratie und massive Rechtsunsicherheit dürfen Unternehmen
nicht von ihren eigentlichen Aufgaben abhalten“, betonte der
BDI-Präsident. Unternehmen benötigten klare und verlässliche
rechtliche Rahmenbedingungen im Datenschutz sowie rechtssichere und
handhabbare globale Standards. „Um das Datenschutzrecht
weiterzuentwickeln und gleichzeitig das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Bürger zu sichern, ohne Innovationen zu
verhindern, reicht das Prinzip der Datensparsamkeit nicht aus. Ein
zukunftsgerichtetes Datenschutzrecht muss das Prinzip der
Datensparsamkeit durch ein Prinzip der Datensouveränität ersetzen.“
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung sei nach jahrelangen
Verhandlungen ein Meilenstein für einen einheitlichen europäischen
Datenschutz. „Es ist eine große Leistung, nun erstmalig über einen
gemeinsamen Datenschutzstandard für alle Unternehmen in Europa zu
verfügen“, unterstrich Kempf. Nun ist sicherzustellen, dass kein
Datenschutz-Flickenteppich in Deutschland und Europa entstehe, etwa
durch eine unterschiedliche Praxis der Aufsichtsbehörden.
Die neuen Regeln stellten Unternehmen vor eine große
Herausforderung. Rechenschaftspflichten kosteten Ressourcen, Zeit und
Geld. Dazu komme, Verarbeitungsverzeichnisse zu erstellen, Prozesse
in der Produktentwicklung anzupassen und zusätzliche Informations-
und Löschpflichten zu berücksichtigen.
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