Die Kampagne für Saubere Kleidung
begrüßt, dass das Bundesministerium für internationalen
Zusammenarbeit und Entwicklung nun einen Gesetzentwurf zur
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen vorgelegt hat.
Auf dem gerade zu Ende gegangenen Berliner Zukunftsforum
„Globalisierung gerecht gestalten – Für nachhaltige Lieferketten“ hat
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller bekräftigt, dass er
„Unternehmen gesetzgeberisch in die Pflicht“ nehmen wird, sollte ihre
freiwillige Selbstverpflichtung zur menschenrechtlichen
Sorgfaltspflicht nicht ausreichen.
Gegenwärtig evaluiert die Bundesregierung die Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte, der
Mindeststandards für Unternehmen formuliert. „Wir fordern seit vielen
Jahren Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, weil
freiwillige Maßnahmen bisher zu keinem systemischen Fortschritten
geführt haben“, so Dietrich Weinbrenner, kirchlicher Beauftragter für
nachhaltige Textilien.
Der Gesetzentwurf betrifft Großunternehmen, die in Konflikt- und
Hochrisikogebieten oder in einem Hochrisikosektor tätig sind. Hierzu
zählt auch die Bekleidungsindustrie. „Der Großteil der
Bekleidungsproduktion erfolgt unter enormen Preis- und Zeitdruck.
Grundlegende Arbeitsrechte werden massiv verletzt, sei es in Asien,
Lateinamerika oder Osteuropa“, so Maik Pflaum von der Christlichen
Initiative Romero.
Bestimme Kernelemente des Gesetzentwurfs hält die Kampagne für
Saubere Kleidung für unverzichtbar: kontinuierliche Risikoanalyse
durch die Unternehmen, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, ein
Compliance-Beauftragter, ein Beschwerdemechanismus, Schutz von
Hinweisgebern, Pflicht zu öffentlicher Berichterstattung und
Sanktionen bei Nichtbefolgung.
„Ganz wichtig ist uns, dass sich der Gesetzentwurf auf die gesamte
Lieferkette bezieht. Denn überall stoßen wir auf
Arbeitsrechtsverletzungen“, sagt Ingeborg Mehser vom Kirchlichen
Dienst in der Arbeitswelt.
Auf dem Zukunftsforum hat Bundesminister Hubertus Heil (BMAS) in
einer Grundsatzrede zu „Sozialstandards in globalen Lieferketten“ den
Vorstoß des BMZ unterstützt. Die „Kampagne für Saubere Kleidung“
begrüßt diese Positionierung des BMAS und fordert auch die anderen
Akteure in Bundesregierung und Parlament auf, eine Einführung
gesetzlicher Regelungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für
Unternehmen zeitnah zu beschließen.
Die Kampagne für Saubere Kleidung ist ein internationales
Netzwerk, das sich für die Rechte der Arbeiter*innen in den
Lieferketten der globalen Bekleidungsindustrie einsetzt. Mehr unter:
www.saubere-kleidung.de.
Für Interviews und Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführender
Ausschuss der Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland zur
Verfügung:
Pfarrer Dietrich Weinbrenner, Beauftragter für nachhaltige Textilien
in der Ev. Kirche von Westfalen und der Vereinten Ev. Mission, Tel:
02302-91 23 46, Mobil: 0163-560 64 06, weinbrenner-d@vemission.org
Maik Pflaum, Referent für Arbeitsrechte der Christlichen Initiative
Romero, Tel: 0911-214 23 45, Mobil: 0151-206 544 30,
pflaum@ci-romero.de
Ingeborg Mehser, Referentin beim Kirchlichen Dienst in der
Arbeitswelt Bremen, Tel: 0421-346 15 23,
ingeborg.mehser@kirche-bremen.de
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