Sie sei dabei lediglich eine ergänzende Hilfestellung, die aber die Souveränität des Erkrankten oder Gehandicapten erhält und nur dort unterstützend oder begleitend eingreife, wo es auch tatsächlich nötig wäre: „Zumeist sind die Bereiche, von denen eine gesetzliche Betreuung umfasst wird, weitaus allgemeiner und pauschaler, als es in der Assistenz der Fall ist. Während erste insbesondere auf die verwaltenden, rechtlichen und bürokratischen Abwicklungen des Lebens konzentriert bleibt, setzt letztere gerade bei der Bewältigung praktischer Alltagsaufgaben sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Dasein an“, erläutert Dennis Riehle. „Leider werden diese zwei vollkommen unterschiedlichen Möglichkeiten, behinderten Menschen bei der Aufrechterhaltung einer geordneten Existenz zur Seite zu stehen, allzu oft vermischt oder verwechselt. So kommt es zum Umstand, dass Personen nicht selten unter eine Betreuung gestellt werden, obwohl die Assistenz zweifelsfrei die mildere und passgenauere Form des Beistandes wäre“. Riehle rät Betroffenen deshalb, im Zweifel für ihr Recht auf möglichst viel Selbstentscheidung zu kämpfen und appelliert auch an Politik und die Gerichte: „Eine Betreuung sollte am Ende der Liste der Optionen stehen, aktivierende Maßnahmen sind vorzuziehen“.
Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de (https://www.beratung-riehle.de) kostenlos und überregional erreichbar.
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