An diesem Freitag stimmte der Bundesrat dem zuvor
von den Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossenen Achten Gesetz
zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu. Dazu erklärt der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Bundesrat grünes
Licht für die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gegeben hat.
Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stimmten im Bundesrat
neben den schwarz-gelben Koalitionen auch die SPD-regierten Länder
Rheinland-Pfalz und Hamburg sowie das von den Grünen regierte
Baden-Württemberg und die Jamaika-Koalition im Saarland zu. Damit
haben die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen breiten
parlamentarischen Rückhalt für ihre zukünftige Arbeit.
Die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist ein großer
Erfolg für Roland Jahn, für Staatsminister Bernd Neumann und für die
Opferverbände. Deren Wunsch nach einer Fortführung der Aufarbeitung
ist entsprochen worden. Auch mehr als 20 Jahre nach Ende des
sozialistischen Unrechtsregimes darf es keinen Schlussstrich unter
die Vergangenheit geben.“
Hintergrund: Die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sieht vor,
dass die Möglichkeit der Überprüfung von Beschäftigten im
öffentlichen Dienst auf eine frühere Stasi-Tätigkeit bis zum 31.
Dezember 2019 verlängert wird, dass der überprüfbare Personenkreis
ausgeweitet wird, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter in der BStU in
andere Bundesbehörden versetzt werden und dass der Zugang zu den
Stasi-Akten erleichtert wird.
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