Börnsen/Grindel: Neue Impulse für den Presse- und Medienmarkt durch gelockerte Wettbewerbsbeschränkungen

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche
Bundestag die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Darin sind Reformen zur Lockerung der Pressefusionskontrolle
und eine gesetzliche Regelung zu freiwilligen Branchenvereinbarungen
für die Grossisten- und die Verlegerverbände über den Pressevertrieb
enthalten. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und der
zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel:

„Die 8. GWB-Novelle enthält wichtige wettbewerbsrechtliche
Weichenstellungen für die Medienpolitik. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Deutsche Bundestag mit
der Reform der Pressefusionskontrolle und der gesetzlichen Regelung
zum Presse-Grosso als Handelsstufe zwischen Verlag und Einzelhändler,
dem Presse- und Medienmarkt neue Impulse verleiht.

Im Bereich der Pressefusionskontrolle werden wir die
Aufgreifschwelle erhöhen, die Bagatellmarktklausel lockern und die
Regelungen zu Sanierungsfusionen flexibilisieren. Das bedeutet
konkrete Verbesserungen für die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger
und mittelbar auch für die Journalistinnen und Journalisten. Ein
allzu starres kartellrechtliches Korsett schadet den Presse- und
Medienanbietern in unserem Land, wenn gleichzeitig neue
internationale Wettbewerber wie Google nahezu unreguliert operieren
können.

Neu führen wir die Möglichkeit zu freiwilligen
Branchenvereinbarungen für den Bundesverband Presse-Grosso und die
Verlegerverbände über den Vertrieb von Zeitungs- und
Zeitschriftensortimenten durch die Presse-Grossisten ein. Damit
wollen wir unser bewährtes und weltweit vorbildliches
Pressevertriebssystem erhalten. Das Presse-Grosso garantiert
Medienvielfalt, Netzneutralität und Überallerhältlichkeit von
Zeitungen und Zeitschriften. Durch mehrere Gerichtsurteile war dies
in Frage gestellt. Darauf geben wir mit dem Gesetz eine entschiedene
Antwort.

Mit den Reformen der Pressefusionskontrolle und der Stabilisierung
des Presse-Grosso setzen wir zentrale medienpolitische Vorhaben des
Koalitionsvertrages um. Als nächsten Schritt werden wir das
Leistungsschutzrecht für Presseverleger einführen.“

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