Die Vorschläge von KBV und ABDA zur Verbesserung
der Therapiesicherheit der Patienten gehen in die falsche Richtung.
Eine reine Wirkstoffverordnung wird den Besonderheiten von
Arzneimitteln nicht gerecht. Sowohl in der Bioverfügbarkeit, als auch
in den Trägerstoffen, als auch in den zugelassenen Indikationen
können sich wirkstoffgleiche Arzneimittel deutlich unterscheiden.
„Schon jetzt erfolgt der Austausch mit den Rabattverträgen alleine
aus Wirtschaftlichkeitserwägungen. Die reine Wirkstoffverordnung
würde dies nur weiter verstärken und die Therapiesicherheit und
-treue weiter verringern. Es ist unvorstellbar, dass jeder Patient in
der Apotheke seine Diagnose erklären muss, damit ein adäquates
Arzneimittel ausgewählt werden kann. Die Diagnose gehört in das
geschützte Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient“, forderte
Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Beschränken sich Ärzte nur noch auf Wirkstoffverordnungen, fördert
das in der Realität den Austausch wirkstoffgleicher Präparate. Ein
Austausch von Präparaten in einer laufenden Behandlung birgt jedoch
auch Risiken. Geradezu gefährlich ist dies für chronisch Erkrankte
bei bestimmten Indikationen. Hier können bereits kleine Schwankungen
im Wirkspiegel fatale Folgen haben. Man spricht von „kritischen
Indikationen“ oder einer „geringen therapeutischen Breite“ der
Wirkstoffe (Critical Dose Drugs). Ein Beispiel sind Medikamente gegen
Epilepsie. Hier drohen bei einem Wechsel des Präparates zusätzliche
epileptische Anfälle. Weitere Beispiele für kritische Indikationen
sind Asthma, Depression, Diabetes und Parkinson. „Auch durch das
Medikationsmanagement wie es von KBV und ABDA vorgeschlagen wird,
wird dieses Problem nicht behoben, denn nicht alle Patienten werden
nur von einem Apotheker versorgt. Auch der Medikationskatalog wirft
mehr Fragen auf, als dass er Lösungen böte. Wer entscheidet denn,
nach welchen Kriterien welche Medikamente in diesem Katalog enthalten
sind und woher nimmt er die Legitimation?“, so Fahrenkamp.
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Joachim Odenbach
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