Bundesrat gibt grünes Licht für Neuregelung der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen / bpa begrüßt Korrektur der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Heute hat der Bundesrat das Assistenzpflegegesetz
beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes werden auch die Regelungen zur
Berechnung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen geändert.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bewertet dieses positiv:

„Wir begrüßen, dass nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat
ausgewogene Grundlagen für die Finanzierung der Pflegeheime
geschaffen hat. Diese Entscheidung berücksichtigt die Situation der
pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen, der
Sozialhilfeträger sowie der Heimbetreiber. Die verlässliche
Finanzierung des Gebäudes, des benötigten Grundstücks und der
notwendigen Ausstattung ist ein wichtiger Baustein, um in einer
alternden Gesellschaft die nicht verzichtbare Unterstützung bei
starker Pflegebedürftigkeit bereitstellen zu können“, so Bernd
Meurer, Präsident des bpa.

Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil das
Bundessozialgericht die bisherige Praxis der
Investitionskostenberechnung von geförderten Pflegeeinrichtungen für
nicht zulässig befunden und bis Ende des Jahres befristet hatte.

Der bpa hat sich gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden von Beginn
an für eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung eingesetzt.

„Mit dieser bundesgesetzlichen Regelung wurde eine alle Interessen
wahrende Lösung rechtzeitig gefunden. Große Unsicherheiten für
Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen werden damit von vorneherein
vermieden. Jetzt kommt es nicht zu 16 verschiedenen Landesregelungen.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung, denn
es schafft Rechtssicherheit für 11.000 Pflegeheime und vermeidet
Änderungen an mehr als 800.000 Heimverträgen“, so Bernd Meurer.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 230.000 Arbeitsplätze und ca.
17.700 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 18,2
Milliarden Euro.

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Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030 30 87 88 60.