Bundesregierung enttäuscht erneut bei Verhandlungen zur EU-Energie- und Klimapolitik

Ziel von 32,5 Prozent Energieeffizienz bis 2030 ist
unzureichend und unverbindlich – Einigung bei der
Governance-Verordnung bleibt hinter Erwartungen zurück –
Klimaschutzziele von Paris werden so nicht erreicht

Der Europäische Ministerrat, das Europäische Parlament und die
EU-Kommission haben sich beim gestrigen Trilogverfahren auf eine
Revision der Energieeffizienz-Richtlinie und eine neue
Governance-Verordnung verständigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
kritisiert das Ergebnis als vollkommend unzureichend, um die
Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Statt 32,5 Prozent
Energieeffizienz bis 2030 wäre ein 40-Prozent Energieeffizienzziel
nötig gewesen. Auch ist es nicht gelungen, bestehende Schlupflöcher
im Kernartikel 7 der Energieeffizienz-Richtlinie zur jährlichen
Energieeinsparquote für die Mitgliedstaaten zu schließen.
Wirkungsvolle Sanktionsmechanismen bei einem Verstoß gegen die Ziele
fehlen ebenfalls. Enttäuschend ist zudem, dass die Bundesregierung
analog zu den EU-Verhandlungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien
in der letzten Woche, als Bremser auftrat.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das
vereinbarte Energieeffizienzziel von 32,5 Prozent wird den
Klimaschutzzielen von Paris nicht gerecht. Erneut hat die EU eine
wichtige Chance vertan, um wichtige Weichenstellungen für den
Klimaschutz zu stellen. Mit wenig ehrgeizigen Zielen wird der
schlafende Riese der Energiewende nicht aufgeweckt. Umso
enttäuschender ist es, dass die Bundesregierung erneut als
Energiewendebremser statt als Vorreiter aufgetreten ist und
ambitionierte Zielsetzungen im Bereich Energieeffizienz blockierte.
Dabei tragen Energieeffizienz und Energieeinsparungen nicht nur zu
einer Reduktion der CO2-Emissionen bei, sie haben vielseitige
ökonomische und soziale Vorteile, wie etwa eine Steigerung der
Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung
zusätzlicher Arbeitsplätze.“

Einziger Lichtblick: 2023 steht wie beim Erneuerbaren-Ziel auch im
Bereich Energieeffizienz eine Überprüfung des Ambitionsniveaus an.
Die DUH fordert, dass 2023 eine deutliche Anhebung des
Energieeffizienz-Ziels auf mindestens 40 Prozent erfolgen muss.

Enttäuschend fällt zudem das Verhandlungsergebnis zu der
jährlichen Energieeinsparquote für die Mitgliedstaaten im Kernartikel
7 der Richtlinie aus. Bisher lag das jährliche Ziel bei 1,5 Prozent.
Durch eine Vielzahl an Schlupflöchern und Ausnahmereglungen, wie etwa
die Nicht-Einbeziehung des Verkehrs in die Berechnung des
Endenergieverbrauchs, wurde die Einsparverpflichtung allerdings
bisher etwa um die Hälfte verringert. Auch die neue Vereinbarung
sieht weiterhin die Verwendung von Schlupflöchern vor und legt die
tatsächliche jährliche Energieeinsparungsverpflichtung nach 2020 auf
klägliche 0,8 Prozent fest.

„Die jährliche Energieeinsparquote sollte eigentlich die
Investitionssicherheit stärken, Planbarkeit schaffen und
tiefgreifende Reformen anreizen, die für eine Dekarbonisierung
gebraucht werden. Stattdessen wurden die bestehenden Unsicherheiten
nicht abgeschafft,“ so Müller-Kraenner weiter. Er kritisiert zudem:
„Das unverbindliche EU-Unionsziel als auch die jährliche Einsparquote
stehen im krassen Widerspruch zum Energiekonzept und den darin
enthaltenen Effizienzzielen der Bundesregierung. Die deutschen Klima-
und Energiewendeziele können so nicht erreicht werden.“

Da das übergeordnete Energieeffizienz-Ziel der EU von 32,5 Prozent
nicht bindend ist, richtete sich der Blick einmal mehr auf die
anschließenden Verhandlungen zur Governance-Verordnung. Denn die drei
Dossiers – die Richtlinie über Energieeffizienz, die Richtlinie über
Erneuerbare Energien und die Governance-Verordnung – sind eng
miteinander verknüpft. Der heute Morgen vereinbarte Kompromiss zur
Governance-Verordnung stellt eine Verbesserung gegenüber dem
ursprünglichen Vorschlag der Kommission dar. Das endgültige Abkommen
gleicht jedoch das Fehlen verbindlicher nationaler Ziele für 2030 im
Bereich Energieeffizienz und beim Ausbau der Erneuerbaren nicht aus
und klärt nicht eindeutig, was passiert, wenn die Mitgliedstatten die
Energieziele 2030 nicht einhalten. Ein klarer und sanktionsfähiger
Rechtsrahmen wäre nötig, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten
ihre Ziele ernst nehmen. Die Aufmerksamkeit muss sich nun auf die
Mitgliedstaaten richten, die durch die Governance-Verordnung
verpflichtet sind, ihre Klima- und Energiepolitik der nächsten zehn
Jahre in sogenannten Nationalen Energie- und Klimaplänen der
EU-Kommission bis Ende des Jahres vorzulegen. Diese Pläne müssen
ehrgeizig und glaubwürdig sein sowie im Einklang mit den Zielen des
Übereinkommens von Paris stehen.

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