Wer bei der bevorstehenden Bundestagswahl seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann auch per E-Mail oder Fax gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Zahlreiche Gemeinden bieten einen Online-Antrag an, in der Regel auch über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Wer seinen Antrag im Wahlamt persönlich abgibt, kann die Briefwahlunterlagen sofort erhalten und auch direkt im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Ausführliche Hinweise zur Briefwahl gibt die Pressemitteilung vom 9. Januar 2025.
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