Dagmar Enkelmann: Endlich Maßstab des Grundgesetzes an Hartz IV-Vermittlung anlegen

„In einem sind sich die Hartz IV-Parteien
offenkundig einig: Ein verfassungsfester Regelsatz steht nicht mehr
auf der Tagesordnung. Diese Tatsache soll durch den inszenierten
Streit um wenige Euro oder neue Sonderbedarfe nur vernebelt werden“,
erklärt die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die
LINKE, Dagmar Enkelmann, zu den heute beginnenden neuen
Verhandlungsrunden. Enkelmann weiter:

„Nicht nur der Regelsatz, auch das gesetzgeberische Verfahren muss
verfassungsfest sein. DIE LINKE erwartet deshalb, dass sie zu der für
diese Woche angekündigten Arbeitsgruppe hinzugezogen wird. Schon der
bisherige Verlauf zeigte klar und deutlich: Ohne DIE LINKE wäre die
entscheidende Frage der verfassungsgemäßen Höhe des Regelsatzes bei
der Vermittlung höchstens am Rande verhandelt worden. Auch jetzt
bleiben nach wie vor zentrale Forderungen des
Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, so die nach einer
eigenständigen, dem tatsächlichen Bedarf entsprechenden Berechnung
der Regelsätze für Kinder und Jugendliche.

Bei der Inszenierung der neuen Dreieinigkeit der
Ministerpräsidenten Beck, Seehofer und Böhmer geht zudem völlig
unter, dass auch bei der Neuregelung der Kosten der Unterkunft
massive Leistungskürzungen und ein Verfassungsbruch drohen. Die
Möglichkeit der Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizung
unterläuft das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Das Recht auf angemessenes Wohnen ist ausdrücklich Teil dieses
Grundrechts. Wenn Ministerin von der Leyen meint, die Verhandlungen
zu den Hartz IV-Regelsätzen sollen nicht überfrachtet werden, schlägt
DIE LINKE hierzu vor: Frau Ministerin, bereinigen Sie ihre
Gesetzesvorlage von den Verschärfungen der Sanktionspraxis und die
Möglichkeit der kommunal festgelegten Pauschale für die Kosten der
Unterkunft.“

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Hendrik Thalheim
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