Berlin – Das Bundesinnenministerium beharrt auf
seinem Verbot des muslimischen Hilfsvereins IHH. Wie der in Berlin
erscheinende „Tagesspiegel“ (Mittwochsausgabe) im
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfuhr, hat das Ministerium einen
Vergleichsvorschlag des Gerichts jetzt abgelehnt. Der Innenminister
wirft dem in Frankfurt am Main ansässigen „Internationalen
Humanitären Hilfsorganisation“ vor, die radikalislamische Hamas im
Gazastreifen zu unterstützen. Die IHH hatte hingegen bei der
Verhandlung in Leipzig Ende Mai argumentiert, im Gazastreifen Waisen
und Krankenhäuser stets projektgebunden zu unterstützen; man lehne
die Gewalttaten der Hamas ab und kooperiere mit
Hamas-Funktionsträgern nur, soweit dies für den humanitären
Vereinszweck nötig sei.
Die Leipziger Richter hatten vorgeschlagen, dass das Verbot, das
der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) im Juli
vergangenen Jahres verhängt hatte, zunächst ausgesetzt und in drei
Jahren aufgehoben werden sollte, falls die IHH in dieser Zeit keine
Hilfe mehr in den Palästinensergebieten leiste und dem
Innenministerium einmal pro Jahr alle ihre Aus- und Einnahmen
offenlege. Dem hatte der Verein, der nach eigenen Angaben nur sechs
Prozent seines Spendenaufkommens für den Gazastreifen und die
Westbank verwendet, zugestimmt. Nach der Ablehnung des Vergleichs
durch die Gegenseite muss nun am Mittwoch das Leipziger Gericht
entscheiden. Bei der Verhandlung am 25. Mai hatte sich bereits
abgezeichnet, dass die Richter ein Verbot der IHH für nicht
akzeptabel hielten.
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