Wie die schleswig-holsteinischen
Regierungsfraktionen gestern in Kiel bekannt gegeben haben, hat die
EU-Kommission aus europarechtlicher Sicht keine Bedenken gegen ihren
Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels. Schleswig-Holstein
hatte als einziges Bundesland die Entscheidung der
Ministerpräsidenten vom 6. April über die Neufassung des
Glücksspielstaatsvertrags nicht mitgetragen und einen eigenen Entwurf
der Kommission zur Notifizierung vorgelegt.
„Der Deutsche Lottoverband begrüßt die Antwort der Kommission“, so
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Der
schleswig-holsteinische Entwurf schafft vor allem für kleine und
mittelständische Unternehmen die dringend nötige Rechts- und
Planungssicherheit für Investitionen im Land.“
Der Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein räumt konsequent mit der
Fiktion einer „Lottosucht“ auf. Das Lotterieveranstaltungsmonopol
wird so in seinem Bestand gesichert und der Vertrieb staatlich
veranstalteter Lotterien von zahlreichen unverhältnismäßigen
Beschränkungen befreit. Die vorgesehenen Regelungen für gewerbliche
Spielvermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten
Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien sicher.
Im Gegensatz dazu würde der von den Ministerpräsidenten am 6.
April 2011 eingebrachte „Erste Staatsvertrag zur Änderung des
Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“ die Vermittlung
staatlicher Lotterien unter einen willkürlichen Erlaubnisvorbehalt,
ohne klare Kriterien, ohne Rechtsanspruch, stellen. Den Vorgaben des
Europäischen Gerichtshofs, der den bestehenden
Glücksspielstaatsvertrag als unionsrechtswidrig zurückgewiesen hat,
wird damit nicht Rechnung getragen. Zudem sieht der geplante
Staatsvertrag der 15 Länder über kurz oder lang eine
kartellrechtswidrige Zusammenlegung staatlicher
Lotteriegesellschaften vor. Damit wird auch der neue
Glücksspielstaatsvertrag vor den Gerichten scheitern.
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