Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen hat im Zusammenhang mit der Debatte über Strompreise
wiederholt die Befreiung bestimmter Unternehmen wie Golfplätze oder
Rechenzentren von der Umlage für die Erneuerbaren Energien
kritisierte. Hierzu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:
„Herr Trittin wird nicht müde die Ausnahmen für energieintensive
Unternehmen von der EEG-Umlage zu kritisieren.
Mit seinen Argumenten befindet er sich allerdings einmal mehr
nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Ein Blick in das
Erneuerbare-Energien-Gesetz hätte da weitergeholfen.
Mit der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben wir dafür gesorgt, dass die von
ihm als Beispiele genannten Unternehmen, wie Golfplätze oder
Rechenzentren, gerade nicht mehr von der Umlage befreit werden
können.
Einen Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlage können nur
energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes stellen.
Dazu gehören die von Jürgen Trittin immer wieder genannten Beispiele
gerade nicht.
Entweder Herr Trittin kennt sich mit dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht aus oder er schürt bewusst den
Ärger der Bürger über den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Ich gehe
einmal von ersterem aus.
Richtig ist, dass wir die Befreiung von energieintensiven
Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der EEG-Umlage auch
künftig ermöglichen. Es geht um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und damit um tausende
Arbeitsplätze am Industriestandort Deutschland.“
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