Ein Jahr Glücksspielstaatsvertrag – Länder müssen Regulierung durchsetzen!

Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen
Glücksspielstaatsvertrages der Bundesländer zog der Deutsche Lotto-
und Totoblock (DLTB) auf einer Pressekonferenz in Saarbrücken eine
kritische Bilanz. Michael Burkert und Peter Jacoby, Federführer des
DLTB, erklärten: „Die LOTTO-Gesellschaften haben mit diesem
Staatsvertrag den staatlichen Auftrag, ein verantwortungsvolles
Glückspiel anzubieten, um die Spielbedürfnisse in legale Bahnen zu
lenken und Spielerschutz auf hohem Niveau sicherzustellen.
Gleichzeitig halten die Länder am Modell der gemeinwohlorientierten
Lotterien fest, und das ist gut so. Denn so profitieren Breitensport,
Soziales, Kultur und Umwelt weiter erheblich von Abgaben und
Zuwendungen der staatlichen Lotterien. Aber die Länder müssen ihre
eigenen Regeln auch um- und durchsetzen. Hier bleibt noch viel zu
tun.“

Die DLTB-Federführer Burkert und Jacoby begrüßten, dass LOTTO
wieder im Internet gespielt werden darf. Sie kritisierten aber die
umständlichen Vorschriften für die Spieleridentifizierung, die zudem
von Land zu Land unterschiedlich seien. Im Saarland etwa müsse sich
ein Tipper erst im Internet registrieren, dann ein Formular
ausdrucken und sich mit diesem in einer LOTTO-Annahmestelle
identifizieren. Bis zur Spielfreigabe vergehen mehrere Tage. Peter
Jacoby: „60 Prozent der Spieler machen das nicht mit und brechen
vorher ab. So wird es nicht gelingen, den Spieltrieb in staatliche
und seriöse Angebote zu kanalisieren und den Weg auf illegale Seiten
zu verhindern. Die Länder müssen sich schnell auf ein sicheres und
praxisnahes Verfahren einigen. Die Regelung jetzt ist realitätsfremd.
Wir schlagen vor, bundesweit das Verfahren zu genehmigen, das unter
anderem in Niedersachsen gilt. Dort erfolgt die Identifizierung der
Spieler einfach, sicher und schnell über eine Schufa-Abfrage.“

Während die Aufsichtsbehörden so dem staatlichen LOTTO das Leben
erschwerten, blieben ausländische Anbieter, die über das Internet
Wetten auf die deutschen Lottozahlen anbieten, unbehelligt,
kritisiert Jacoby: „Diese illegalen Anbieter werben irreführend und
immer aggressiver zum Schaden der Spieler. Dagegen müssen die
Aufsichtsbehörden endlich vorgehen.“

Kritisch kommentierte der DLTB auch das Vergabeverfahren für
Sportwettlizenzen. Burkert und Jacoby: „Das Konzessionsverfahren, das
beim hessischen Innenministerium angesiedelt ist, muss beschleunigt
werden.“ Die Verzögerung um mittlerweile mehrere Monate begünstige
die illegalen Sportwettenanbieter, die ihr Geschäft einfach ohne
Lizenz weiter betreiben, so Burkert. „Seriöse Sportwettenanbieter,
die sich wie ODDSET an das Verfahren halten, werden ausgebremst.“

Positiv hob Burkert hervor, dass der Staatsvertrag nun auch
Spielhallen, die mit ihren Spielautomaten ein hohes
Suchtgefährdungspotenzial haben, unter die Glücksspielregulierung
gestellt wurden. Vorher galten sie als „Spielgeräte mit
Gewinnmöglichkeit“ und waren nicht dem Glücksspiel zugeordnet. Es
gelte nun, auch im Sinne der Kohärenz, dass der
Bundeswirtschaftsminister eine Spielverordnung erlässt, die dem
Spielerschutz und der Suchtprävention dient.

Auch die gelockerten Werbebeschränkungen für staatliche Lotterien
seien ein Fortschritt. „Dies ist ein wichtiger Aspekt für eine
erfolgreiche Kanalisierung“, so Burkert. „Wie auch die Möglichkeit,
nun wieder innovativ tätig zu sein, auf Kundenwünsche zuzugehen. In
der Zeit des ersten Glücksspielvertrages wurde den staatlichen
Lotteriegesellschaften quasi ein Innovationsstopp auferlegt.“ So
konnte unlängst bei LOTTO 6aus49 mit einem verbesserten Gewinnplan
und höheren Gewinnchancen eine Produktveränderung vorgenommen werden.
Diese werde von den Kunden positiv angenommen, wie auch die Umsätze
zeigen, die mit rund sieben Prozent über dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres liegen. Burkert: „Von den positiven Auswirkungen auf den
Umsatz profitiert auch das Gemeinwohl in Deutschland: Mit rund 2,6
Milliarden Euro konnten die staatlichen Lotterien allein 2012 soziale
Einrichtungen, den Sport, Kulturprojekte, den Denkmal- und
Naturschutz, und nicht zuletzt die öffentlichen Haushalte der Länder
unterstützen.“

Für Glücksspiel sind die Bundesländer zuständig. Den Rechtsrahmen
dafür setzt der Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli 2012 in
Kraft trat. Seine Ziele: Es soll einerseits ein ausreichendes,
legales und staatlich überwachtes Angebot geben. Andererseits müssen
Jugendschutz, Schutz der Spieler vor krimineller Manipulation und die
Vorbeugung gegen Spielsucht gewährleistet sein. Zudem gewinnt die
Allgemeinheit durch die hohen Zuwendungen der staatlichen
Lottogesellschaften für gemeinnützige Zwecke.

LOTTO hofft, dass die Länder nun verstärkt daran arbeiten, den
Rechtsrahmen zu schützen. Die gefundenen gesetzlichen Regelungen
müssen umgesetzt werden, denn eine wirksame Kanalisierung ist nur
möglich, wenn entschieden gegen illegale Angebote vorgegangen wird.

Pressekontakt:
Andrea Schramm
PR / Internet und Neue Medien / Strategie und Planung

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