Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird keine
Rechtsmittel gegen die behördlichen Anordnungen auf vorübergehende
Betriebseinstellung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und
Philippsburg 1 für die Dauer von drei Monaten einlegen. Dies hat der
Vorstand der EnBW unter Einbindung des Aufsichtsrats nach eingehender
Diskussion und sorgfältiger Erwägung beschlossen.
Die EnBW hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
Anordnungen und erleidet durch den Stillstand der Kraftwerke
deutliche Deckungsbeitragsverluste. Grundlage für diese Entscheidung
waren allerdings nicht allein kurzfristige wirtschaftliche Nachteile,
sondern auch der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen und die
Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen
Entscheidungsträgern. Als Betreiber von Kernkraftwerken pflegt die
EnBW eine hohe Sicherheitskultur und ein hohes
Verantwortungsbewusstsein, das über den sicheren Betrieb von
Kraftwerken hinaus reicht.
Für eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur – und dies betrifft
die Stromerzeugung ebenso wie die Stromnetze – ist eine
gesellschaftliche Akzeptanz grundsätzlich unabdingbar. Diese
Akzeptanz gilt es in Deutschland wieder zu stärken. Die EnBW hat in
den vergangenen Tagen bereits wiederholt der Politik einen offenen
Dialog zur Zukunft der sogenannten Altanlagen angeboten. Ohne einen
solchen Dialog wird ein neuer und tragfähiger energiepolitischer
Konsens in Deutschland und damit verbunden der dringend notwendige
stabile energiewirtschaftliche Ordnungsrahmen kaum möglich sein. Mit
einem solchen Dialog könnte dann auch die Akzeptanz für den dringend
benötigten Netzausbau und auch den Ausbau von Speicherkraftwerken in
Deutschland erhöht werden. Mit ihrer Entscheidung leistet die EnBW
einen wichtigen Beitrag für diesen Dialog.
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