Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) und andere private Leistungserbringer-Verbände
haben zum 1. April 2012 den Jahre dauernden Streit mit der
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern beigelegt und
eine neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für die häusliche
Krankenpflege geschlossen.
Grundlage hierfür ist eine zeitliche Neubewertung einiger
wesentlicher Leistungen, die auf ein pflegewissenschaftliches
Gutachten zurückzuführen ist. Dieses Gutachten war von allen
beteiligten Vereinbarungspartnern im Rahmen eines Schiedsverfahrens
in Auftrag gegeben worden.
Die neuen Regelungen bedeuten für viele pflegebedürftige Menschen
in Bayern, die zu Hause von privaten Pflegediensten versorgt werden,
eine spürbare Verbesserung der Versorgungsqualität. Dies zeigt sich
z.B. bei der Leistung „Anlegen und Wechseln von Wundverbänden“: Die
versorgenden Pflegekräfte haben hierfür künftig fast zwölf Minuten
Zeit. Bislang war für dieselbe Leistung nur die Hälfte dieser Zeit
vorgesehen.
„Es wurde allerhöchste Zeit, dass etwas passiert. Die bisherigen
Zeitvorgaben der Krankenkassen waren so knapp bemessen, dass eine den
Qualitätsanforderungen gerecht werdende Erbringung vieler Leistungen
der häuslichen Krankenpflege kaum noch möglich war. Mit den neuen
Bewertungen der Leistungszeiten und der damit einhergehenden
Vergütungssteigerung haben die Mitarbeiter endlich die aus fachlicher
Sicht erforderliche Zeit für die individuelle Krankenpflege der
Patienten“, sagt Gisela Zöller. Die stellvertretende Vorsitzende der
bpa-Landesgruppe Bayern betreibt selbst einen privaten Pflegedienst
in Unterfranken und weiß, wovon sie redet.
Lange hatten sich die Krankenkassen der nötigen und auch
pflegewissenschaftlich geforderten Anpassung der Vereinbarungen
hartnäckig verschlossen. So gab es in den vergangenen acht Jahren
keine nennenswerte Leistungsanpassung oder Vergütungserhöhungen für
private Pflegedienste. Der bpa hatte jahrelang zusammen mit anderen
privaten Verbänden vergeblich die Krankenkassen aufgefordert, die
Leistungszeiten in der häuslichen Krankenpflege den
Qualitätserfor-dernissen und der Notwendigkeit einer angemessenen
Patientenversorgung anzupassen. Das Ergebnis des Schiedsverfahrens,
basierend auf einem gemeinsam beauftragten Gutachten, das
wissenschaftlich fundiert die Notwendigkeit von deutlich mehr Zeit
für einzelne Leistungen bescheinigte, setzten die Krankenkassen trotz
Verpflichtung nicht um.
Angesichts dieser Verweigerungshaltung der Krankenkassen hat der
bpa gleichzeitig bei den Vertretern der Landespolitik und auch bei
den Rechtsaufsichtsbehörden nachdrücklich auf diese Problematik in
der häuslichen Krankenpflege hingewiesen. Die Bayerische
Staatsregierung hat in Folge einerseits versucht, die Krankenkassen
zur Umsetzung des Schiedsspruchs – durch Änderung eines
Bundesgesetzes – zu zwingen, und andererseits die Rechtsaufsicht der
Krankenkassen in Marsch gesetzt.
„Dem bpa ist es gelungen, die bestehende Ungerechtigkeit der
Politik zu verdeutlichen. Dank der erneuten Unterstützung der
Landespolitik und der hieraus resultierenden Intervention des
Gesundheitsministeriums kam es zu Schlichtungsgesprächen. Im Verlauf
dieser konnte dann insbesondere eine gute Lösung für die Patienten
und Pflegedienste gefunden werden“, stellt Joachim Görtz, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle in München, zufrieden fest.
Durch die nunmehr gefundene Vergleichslösung konnte ein
jahrelanger Rechtsstreit vermieden werden. „Die hierfür in Bayern
zugrunde gelegten Maßstäbe aus dem pflegewissenschaftlichen Gutachten
sind als allgemein gültig anzusehen. Der bpa erwartet daher, dass
diese Maßstäbe auch im übrigen Bundesgebiet die dortige Bewertung von
Leistungen maßgeblich mitbestimmen werden“, so Bernd Tews,
Geschäftsführer des bpa.
Pressekontakt:
Joachim Görtz, Landesbeauftragter, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle 0 89 / 8 90 44 83 20