Die 1966 geborene Klägerin wurde Ende der 1970er Jahre von dem Diakon und späteren Kaplan Ue. aus einem Waisenhaus in Pflege genommen. Mit Genehmigung des Kölner Erzbischofs, Kardinal Joseph Höffner, übernahm Ue. auch das Sorgerecht. Schon kurz nach ihrem Einzug bei Ue. begann dieser, sich an seiner Pflegetochter sexuell zu vergehen. Die Taten erstreckten sich über etwa sechs Jahre. Zweimal wurde die Jugendliche ungewollt von Ue. schwanger. Beim ersten Mal ließ er an der werdenden Mutter ohne deren Wissen eine Abtreibung vornehmen. 2022 verurteilte ihn das Landgericht Köln zu zwölf Jahren Haft. Der Täter gab die – verjährten – Verbrechen an seiner Pflegetochter zu.
Der Kölner Staatsrechtler Stephan Rixen, Mitglied in der Aufarbeitungskommission der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung (UBSKM), äußerte Unverständnis über die Rechtsauffassung des Erzbistums. Die Kirche betone in allen ihren Verlautbarungen die „Totalität“ des priesterlichen Amts, sagte Rixen dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Außerdem zeige die ausdrückliche Zustimmung Kardinal Höffners zur Übernahme des Sorgerechts, dass Priester Ue. als Amtsträger gehandelt habe. Die Pflegschaft sei „nie Privatsache, sondern immer pastoraler Dienst“ gewesen, sagte Lothar Jaeger, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln und Experte für Schmerzensgeldfragen, der Zeitung. Ohne Kardinal Höffners Genehmigung „wäre dem Täter Ue. die Pflegschaft niemals erteilt worden“. Das Jugendamt habe die Kinder „in den pastoralen Dienst des Bistums“ übergeben, sie „der Organisation des Bistums anvertraut“.
Damit hätte für das Erzbistum nach Jaegers wie nach Rixens Auffassung auch eine allgemeine Kontrollpflicht bestanden. Das Erzbistum, so Jaeger, habe im Fall von Melanie F. „unstreitig nichts kontrolliert. Es hat den Umgang des Täters mit den Kindern nicht einmal beobachtet. Damit hat es hier total versagt.“ Der Verhandlungstermin vor dem Landgericht ist jetzt für den 4. Juni angesetzt. (Aktenzeichen 5 O 220/23)
Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“:
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