EU-Erbrechtsverordnung vereinfacht Nachlasssachen mit internationalem Bezug / VDEE e.V. erwartet positive Veränderungen durch diese Neuregelung

Die EU-Verordnung schafft durch neue Regelungen
eine Vereinfachung der Erbnachweise und soll den Bedürfnissen
gesteigerter Mobilität Rechnung tragen. Zudem soll mit der
Neuregelung die Schwierigkeit, dass Erbnachweise in den anderen
Mitgliedstaaten häufig nicht anerkannt werden, beseitigt werden.

Im Interesse einer geordneten Rechtspflege sollen künftig in
verschiedenen Mitgliedstaaten keine Entscheidungen ergehen, die
miteinander unvereinbar sind. In der Regel wird in Zukunft das
Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten
gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Künftig gilt für alle Menschen, die
in Deutschland leben und dann versterben, unabhängig von der
Staatsangehörigkeit, deutsches Erbrecht. Wenn der Erblasser dies
nicht möchte, so kann er durch Testament oder Erbvertrag das Recht
des Staates wählen, dessen Staatsangehöriger er ist.

Ein in einem EU-Staat erlassener Erbschein wird in den anderen
Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen
Verfahrens bedarf. Die öffentliche Urkunde erhält damit im Inland wie
im europäischen Ausland die gleiche formelle Beweiskraft.

Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. begrüßt diese
Neuregelung und erwartet dadurch eine wesentliche Vereinfachung der
Abwicklung von Nachlässen mit Auslandsbezug.

Wo bisher je nach Belegenheit des Vermögens mehrere Erbscheine
nach dem jeweiligen nationalen Recht benötigt wurden, entfällt dieser
Aufwand künftig. Dies trägt auch zu einer höheren Übersichtlichkeit
bei der Nachlassauseinandersetzung bei.

Durch die verstärkte Mobilität der Bürger gibt es eine Zunahme an
Fällen mit Auslandsbezug. Die Neuregelung wird daher vom VDEE e.V.
positiv bewertet. Der EU-Verordnung sind alle Mitgliedsstaaten
beigetreten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien. Die
Verordnung gibt den Mitgliedsstaaten Zeit bis 2015, die neuen
Regelungen in nationales Recht zu implementieren.

Der VDEE würde es begrüßen, wenn im Zuge der Umsetzung der
EU-Verordnung auch ältere bereits existierende Erbscheine und
Erbfolgezeugnisse in die Neuregelung mit einbezogen werden.

Pressekontakt:
Verband Deutscher Erbenermittler e.V.
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Im Auftrage der Mitglieder
M. A. Nicklauss
(Vorsitzender)