EU-Rüstungsexportpolitik muss sich an Menschenrechten orientieren

Auf der Münchener Sicherheitskonferenz forderte das
Bundesverteidigungsministerium gemeinsame europäische Richtlinien für
Rüstungsexporte. Medienberichten zufolge wollen sich Deutschland und
Frankreich jetzt auf erste Grundsätze verständigen, die auch den
Export gemeinsam produzierter Rüstungsgüter in Länder außerhalb der
EU und Nato erleichtern sollen.

Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:

„Eine menschenrechtsorientierte Vereinheitlichung der
Rüstungsexportpolitik durch die EU-Mitgliedstaaten ist in der Tat
dringend geboten. Sie sollte jedoch nicht unter das Niveau des seit
dem Jahr 2008 geltenden europäischen Gemeinsamen Standpunkts zu
Rüstungsexporten fallen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind an
Menschenrechte gebunden, eine Vereinheitlichung ihrer Außen- und
Sicherheitspolitik darf diese Bindung nicht unterlaufen – auch nicht
durch bilaterale Vereinbarungen.“

Seit 2008 gilt ein europäischer Gemeinsamer Standpunkt, der die
Rüstungsexportpolitik der Mitgliedstaaten transparenter machen und
harmonisieren soll. Für die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes
fehlt allerdings eine wirksame Kontrolle. Die Mitgliedstaaten
entscheiden selbst, ob sie den Transfer von Militärtechnologie oder
Militärgütern genehmigen oder verweigern und berichten lediglich an
eine Ratsarbeitsgruppe (COARM). Das Europäische Parlament befasst
sich regelmäßig mit der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts und
bemängelt die uneinheitliche Praxis der Mitgliedstaaten, die weit
hinter dem Gemeinsamen Standpunkt zurückbleibt.

Deutschland bekennt sich zu einer restriktiven
Rüstungsexportpolitik. Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung
vorgenommen, Rüstungsexporte weiter einzuschränken, die eigenen
rüstungspolitischen Grundsätze zu schärfen und den Gemeinsamen
Standpunkt der EU fortzuentwickeln.

WEITERE INFORMATIONEN

Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in
Deutschland: Juli 2017 – Juni 2018, Kapitel 4 Rüstungsexporte: Rolle
der Menschenrechte im Genehmigungsverfahren. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2018. http://ots.de/lvnQHE

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