Der Bundestag hat am Donnerstag den Antrag von
CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen „Opfern von Unrecht und Misshandlungen
in der Heimerziehung wirksam helfen“ in erster Lesung debattiert.
Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die familien- und
jugendpoltische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee
Bär:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass mit dem
fraktionsübergreifenden Antrag ehemaligen Heimkindern zeitnah und
unbürokratisch Zugang zu individuellen Hilfen eröffnet wird.
Diejenigen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen in der
Bundesrepublik und in der DDR Leid und Unrecht erfahren haben und
noch heute unter den Folgen der Heimerziehung leiden, erhalten
Wiedergutmachung: Für Traumatisierte werden Therapien ermöglicht, für
diejenigen, die in den Heimen zur Arbeit gezwungen wurden, wird es
Entschädigungen für entgangene Rentenansprüche geben.
Der Antrag greift die Empfehlungen des Runden Tisches
Heimerziehung auf, die dieser für die ehemaligen Heimkinder in der
Bundesrepublik vorgeschlagen hat. Er ergänzt sie aber um
gleichwertige Formen der Wiedergutmachung für die Heimkinder aus der
DDR.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert zutiefst, dass viele
ehemalige Heimkinder den Institutionen und den Erziehern hilflos
ausgeliefert waren. Unsere Fraktion wird sich daher mit allem
Nachdruck für eine rasche Umsetzung der vorgeschlagenen
Rehabilitierungsmaßnahmen einsetzen.“
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