Fischbach: Gelungene Steuervereinfachungen für Familien

Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2011 den
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen. Dazu
erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:

„Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines
Steuervereinfachungsgesetzes 2011 stellt insbesondere für Familien
mit Kindern eine deutliche Entlastung dar. So führt die Vereinfachung
der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten zu einer
steuerlichen Entlastung von jährlich 60 Millionen Euro.

Dass nun alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten als
Sonderausgaben absetzen können und nicht nur Eltern, die beide
erwerbstätig sind, ist eine echte Verbesserung.

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es ein großes Anliegen, dass
Steuervereinfachungen bei der Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten nicht gleichzeitig zu höheren Kita-Gebühren
für Familien mit Kindern führen. Dies ist gelungen, indem laut
Gesetzentwurf Kinderbetreuungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte
zukünftig abgezogen werden.

Auch beim Kindergeld wird es Änderungen geben: Bisher mussten
Eltern nachweisen, dass das Einkommen des Kindes unter 8.004 Euro
jährlich liegt. Künftig ist erst nach Abschluss der Berufsausbildung
der Nachweis erforderlich, dass das Kind neben der Ausbildung nicht
mehr als 20 Stunden arbeitet.“

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