Fischbach: Gesetzentwurf verbessert nachhaltig den Kinderschutz

Am 14. Dezember 2010 hat Bundesfamilienministerin
Kristina Schröder den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von
Kindern und Jugendlichen – das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) –
vorgestellt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:

„Der Gesetzentwurf verbessert nachhaltig den Kinderschutz in
Deutschland: Das Kind rückt stärker in den Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit. Die Erfahrungen zeigen, dass auf verschiedenen
Feldern des Kinderschutzes Handlungsbedarf besteht. Im
Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP daher darauf
verständigt, ein wirksames Kinderschutzgesetz, das auch präventive
Maßnahmen vorsieht, auf den Weg zu bringen. Der heute von
Bundesfamilienministerin Schröder vorgestellte Referentenentwurf
setzt diesen Auftrag um.

Der Ausbau der frühen Hilfen stellt eine entscheidende
Verbesserung dar: Die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz
während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes
ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Dadurch
werden junge Eltern ermutigt, in einer für die Kindesentwicklung
zentralen Phase Hilfen zum Aufbau einer förderlichen
Eltern-Kind-Beziehung in Anspruch zu nehmen. Der geplante Einsatz von
Familienhebammen, für die das Bundesfamilienministerium 30 Millionen
Euro pro Jahr ab 2012 bereitstellt, flankiert diesen Ansatz. Zu
begrüßen ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter, um
das so genannte Jugendamt-Hopping zu verhindern. Damit sind Eltern
gemeint, die sich durch Wohnungswechsel dem Kontakt mit den Behörden
entziehen wollen.

Darüber hinaus ist es gelungen, im Gesetzentwurf zentrale
Zwischenergebnisse der Beratungen des Runden Tisches „Sexueller
Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten
und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“
aufzugreifen. So werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur
Entwicklung, Anwendung und Evaluation fachlicher Standards in Form
von Handlungsleitlinien und Qualitätskriterien verpflichtet. Außerdem
sieht der Entwurf erweiterte Führungszeugnisse für alle hauptamtlich
in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie das Personal in
Jugendeinrichtungen vor. All diese Maßnahmen führen zu einer
deutlichen Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland.“

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