Trotz aller gegenteiligen Bekundungen sind die Krankheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) offensichtlich nicht so sicher, wie behauptet wird. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass die Patientenakte für die Speicherung besonders sensibler Daten völlig ungeeignet ist.
„Trotz geringer Korrekturen an den bisher bekannten Datenschutzlücken bei der ePA zeigen die Aussagen der Regierung, dass weiter eklatante Mängel und Probleme bestehen“, kommentiert Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, die Antworten auf die parlamentarischen Anfragen.
„Wenn nach eigenen Aussagen das Bundesministerium für Gesundheit keine Kenntnis über die Verträge zwischen den ePA-Betreiberfirmen IBM und Rise hat, stärkt das nicht das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte, die wieder mit finanziellen Strafen und weiteren Drohungen gezwungen werden, ihre Arbeitsergebnisse in die zentralen Datenspeicher einzustellen“, so die Allgemeinärztin heute in Hamburg. „Eine eigene Überprüfung von Abhängigkeiten der Betreiberfirmen von nicht-europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht, ebenso wenig eine Evaluation des Opt-out Verfahrens.
„Anerkannte Experten wie Prof. Ulrich Kelber gehen sogar davon aus, dass „die Bundesregierung die Sorgen nicht zerstreuen kann, dass die Dienstleister (IBM, Rise) nach ausländischem Gesetz gezwungen sein könnten, Daten an die US-Regierung herauszugeben. Aufgrund der Architektur der ePA wären sie dazu technisch in der Lage. Und auch die anderen Sicherheitsbedenken bleiben aktuell (Quelle: Mastodon 21.10.2025)“. „Das muss jeden Demokraten, jeden Arzt, jede Ärztin und jeden Patienten heutzutage beunruhigen“ kommentiert Dr. Lüder.
Auch die Zugriffsrechte in Deutschland sind weiterhin katastrophal geregelt, ergänzt Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft dazu in Essen. „Inzwischen hat sich deutlich gezeigt, dass die Abrechnungsdaten, die die Krankenkassen in die Patientenakten der Versicherten eingestellt haben, völlig ungeeignet als Inhalt der zentralen ePA sind“, so Dietrich weiter. „Abrechnungsdaten haben eine grundsätzliche „Verzerrung“ durch die Abrechnungsregelungen, die Politik und Krankenkassen den Ärzten auferlegen, um selbst Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen. Wenn wir vorübergehend ein Asthmaspray verschreiben nach einer Bronchitis, müssen wir Asthma in der Abrechnung codieren, um nicht Jahre später das Medikament über einen Regress, also zur Strafe selbst bezahlen zu müssen“ nennt Dietrich als Beispiel. Das könne dem Patienten etwa beim Abschließen einer Versicherung erheblich schaden und sei ein grober Systemfehler.
„Wir haben beim letzten Deutschen Ärztetag gefordert, dass diese Abrechnungsdaten aus der ePA ersatzlos gelöscht werden sollen“, so Dietrich weiter. Im nächsten Pflegegesetz sollen nun die Zugriffsrechte auf diese Abrechnungsdaten beschränkt werden, aber das reiche überhaupt nicht aus. Arztfremde Berufsgruppen wie in Apotheken oder Fußpflegepraxen sollten überhaupt keinen Zugriff auf die sensiblen Arztbriefe haben. Die ärztliche Schweigepflicht ist unverändert ein hohes Gut – sie darf nicht einfach abgeschafft werden“ stellt Dietrich fest.
„Es zeigt sich wieder, dass verantwortungsbewusste Ärzte und Ärztinnen ihren Patienten weiterhin nur zum Widerspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte raten können, oder zu deren Löschung.“
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf verteidigt. Er wurde 2004 gegründet und vertritt vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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