Fischbach/Winkelmeier-Becker: Lebenspartnerschaften und Ehe nicht in allen Bereichen gleichstellen

Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich zum zehnjährigen Bestehen
des Lebenspartnerschaftsgesetzes für eine komplette Gleichstellung
der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ausgesprochen. Dazu erklären die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach, und die zuständige Berichterstatterin Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Das Vorpreschen der Bundesjustizministerin zum jetzigen Zeitpunkt
ist wenig zielführend.

Union und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet,
Rechte und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften in einem
ausgewogenen Verhältnis zu halten. Schon mit dem Jahressteuergesetz
2010 wurden die Lebenspartner bei der Erbschafts- und
Schenkungssteuer den Ehegatten gleichgestellt. Auch die für die Ehe
geltenden Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe im
öffentlichen Dienst wurden auf Lebenspartnerschaften übertragen.

Ein Steuersplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften wäre
insofern konsequent, als Lebenspartner wie Ehegatten die
gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander tragen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt es jedoch nicht in
Betracht, eingetragenen Lebenspartnern die gemeinschaftliche Adoption
von Kindern zu erlauben. Dabei zweifeln wir nicht daran, dass
homosexuelle Erwachsene genauso gute Mütter und Väter sein können. Es
geht hier aber nicht um das Recht der Erwachsenen auf ein Kind,
sondern um das Recht des Kindes sowohl auf Vater als auch auf Mutter.
Eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft an dieser
Stelle mit der Ehe steht daher für uns nicht zur Debatte.“

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