Fischer/Ludwig: Nächste Etappe erreicht – Ausschuss stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung für den Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestimmt. Darin geht es um die
Abschaffung des Lärmprivilegs der Schiene, des so genannten
„Schienenbonus“. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige
Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

„Wir haben eine weitere Etappe zur Abschaffung des Schienenbonus
geschafft: Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung für den Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestimmt. Damit kann das Gesetz
nächste Woche im Plenum verabschiedet werden. Die
Regierungsfraktionen schaffen noch in diesem Jahr Rechts- und
Planungssicherheit für zukünftige Bahnprojekte. Und für Anwohner an
Schienenwegen ist die Entscheidung ein Signal: Wir nehmen die
Probleme der Lärmbelastung ernst. Wir handeln. Und wir flankieren die
Abschaffung des Schienenbonus mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen am
rollenden Material. So fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass
Güterwagen möglichst zügig umgerüstet und neue Bremstechnologien
eingesetzt werden, um so eine Halbierung des wahrgenommenen Lärms zu
erreichen. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Schienenbonus
auch im Bereich der Lärmsanierung an Bestandsstrecken umgesetzt
wird.“

Hintergrund:

Zum Schienenbonus: Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in
der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Laut
Gesetzentwurf soll dieser so genannte „Schienenbonus“ wegfallen. Die
neuen Lärmschutzregelungen sind an die nächste Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (2016) für den Neu- und Ausbau von
Schienenwegen gekoppelt. Der „Schienenbonus“ wird dann für die
Bauvorhaben nicht mehr angewendet, für die das
Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet und für die die
Auslegung des Plans noch nicht öffentlich gemacht worden ist. Die
neue Regelung kann aber auch schon vorher wirksam werden, wenn der
Vorhabenträger selbst oder „ein Dritter“ die etwaigen Mehrkosten
übernimmt.

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