Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
des Deutschen Bundestages hat sich in seiner heutigen Sitzung mit den
Möglichkeiten zur Stellplatz-Privilegierung im öffentlichen
Verkehrsraum für Carsharing-Dienstleistungen befasst. Hierzu erklären
der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine schnelle
bundeseinheitliche Regelung zur Privilegierung von
Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum. Dies entspricht
der steigenden verkehrs- und umweltpolitischen Bedeutung des
Carsharings in deutschen Großstädten. Wir fordern die Bundesregierung
auf, die Stellplatz-Privilegierung über das bestehende Ordnungsrecht
zu ermöglichen und ein neues bundeseinheitliches Verkehrsschild zur
Kennzeichnung von Carsharing-Stellplätzen zu schaffen.
Durch die Schaffung von Carsharing-Stellplätzen wird der Parkdruck
insbesondere in den Innenstädten gelindert. Der Parksuchverkehr wird
abnehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung
die zeitnahe Prüfung und Erstellung einer rechtsverbindlichen
Definition von Carsharing-Fahrzeugen zugesagt hat. Wir sind
zuversichtlich, dass hierdurch eine zeitnahe bundeseinheitliche
Regelung geschaffen werden kann.“
Hintergrund:
Carsharing-Angebote in Deutschland haben in den letzten Jahren
zugenommen. Sie gelten inzwischen als vierte Säule des so genannten
Umweltverbundes aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Da mehrere Nutzer sich
ein Carsharing-Fahrzeug zeitversetzt teilen, kommt es gerade im
Innenstadtbereich zu einer Reduzierung des Flächenbedarfs für das
Parken und damit zu einer qualitativen Verbesserung des Wohnumfelds.
Wegen der begrenzten Möglichkeit, in dicht besiedelten Stadtteilen
Stellplätze für Carsharing-Stationen auf privaten Grundstücken
anzumieten, besteht die Forderung, Stellplätze im öffentlichen
Straßenraum als Carsharing-Stellplätze auszuweisen.
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