Flosbach/Brinkhaus: Bundestag macht Weg für einheitliche Europäische Bankenaufsicht frei

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
am heutigen Mittwoch das Zustimmungsgesetz zur europäischen
Bankenaufsicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Damit nehmen wir unsere Integrationsverantwortung wahr: Mit dem
Gesetz ermöglichen wir, besondere Aufgaben der Bankenaufsicht auf die
Europäische Zentralbank (EZB) zu übertragen. Der Übertragung muss die
Bundesregierung vorher zustimmen. Das regeln wir in dem
Zustimmungsgesetz.

Mit der europäischen Bankenaufsicht werden einheitliche
Aufsichtsstandards in Europa geschaffen und die Durchschlagskraft der
Bankenaufsicht gestärkt. Dies schafft Vertrauen in die Stabilität der
Banken überall in Europa.

Nun müssen wir zügig einen europaweit einheitlichen Mechanismus
auf den Weg bringen, der uns die Abwicklung großer, international
agierender Banken ermöglicht. Nur dann werden die neuen europäischen
Aufsichtsstandards ihre volle Wirkung entfalten können.“

Hintergrund:

Durch die Verordnung der Europäischen Union zum gemeinschaftlichen
Bankenaufsichtsmechanismus (SSM – Single Supervisory Mechanism)
werden besondere Aufgaben der Bankenaufsicht von der nationalen Ebene
auf die EZB verlagert, um einheitliche Aufsichtsstandards in allen
teilnehmenden Mitgliedstaaten zu schaffen. Mit dem Gesetz werden die
Voraussetzungen für eine förmliche Zustimmung des deutschen
Vertreters im Rat der Europäischen Union geschaffen.

Die direkte Aufsicht der EZB wird sich auf bedeutende
Kreditinstitute der teilnehmenden Mitgliedstaaten konzentrieren.
Grundsätzlich gelten Kreditinstitute oder Konzerne mit einer
Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts eines Mitgliedstaates als bedeutend. Unabhängig
davon soll die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute
eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt beaufsichtigen. Zudem
soll die EZB-Aufsicht auch jene Kreditinstitute umfassen, die vom
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung
beantragen oder erhalten.

Die EZB soll ihre Aufsichtsaufgaben grundsätzlich ein Jahr nach
Inkrafttreten der Verordnung vollständig übernehmen. Dem
einheitlichen Aufsichtsmechanismus gehören automatisch sämtliche
Eurozonen-Mitgliedstaaten an.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 13. Juni 2013
vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013 mit dem
Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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