Flosbach/Brinkhaus: Koalition verbessert Wettbewerbsbedingungen für Investmentfonds und erhöht Transparenz für Investmentfondsanleger

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der novellierten
europäischen Investmentfondsrichtlinie beschlossen
(OGAW-IV-Umsetzungsgesetz). Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Mit dem Gesetz erhöht die christlich-liberale Koalition die
Effizienz des Investmentfondsgeschäfts und bietet der Praxis
attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Gleichzeitig
schaffen wir für den Schutz der Investmentfondsanleger einen hohen
Standard bei den Anlegerinformationen. Damit entwickeln wir den
Aufsichts- und Regulierungsrahmen für Investmentfonds fort.“
Hintergrund:

Mit dem Gesetz erreichen wir folgende Ziele:

– Verbesserung der Anlegerinformationen durch Einführung eines
Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält.
Durch dieses Kurzdokument wird der Anleger in die Lage versetzt,
eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen, ohne weitere
Dokumente konsultieren zu müssen.
– Stärkung der Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht insbesondere durch einen
verbesserten Informationsaustausch zwischen der Bundesanstalt
und den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten.
– Ermöglichung der grenzüberschreitenden Portfolioverwaltung.
– Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Anteilen
an europäischen Investmentfonds sowie
– die Verbesserung der Möglichkeiten der grenzüberschreitenden
Fondsverschmelzung.

Das Gesetz verbessert auch die Rahmenbedingungen für
Mikrofinanzfonds. Restriktive aufsichtsrechtliche Vorgaben, die sich
als Hemmschwellen für die Auflegung und die Investition in
Mikrofinanzfonds erwiesen haben, werden mit dem Gesetz abgebaut.
Schließlich haben wir Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug
vorgenommen, um missbräuchliche Steuergestaltungen im Zusammenhang
mit Leerverkäufen zu verhindern. Die Beschlussfassung des Bundesrates
ist für den 27. Mai 2011 vorgesehen. Nach dem Gesetzentwurf soll das
Gesetz am 1. Juli 2011 in Kraft treten.

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