Flosbach/Brinkhaus: Sicherheit und Transparenz für den außerbörslichen Derivatemarkt

Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch neue Regeln für den
außerbörslichen Derivatemarkt beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Der bisher nahezu unregulierte und undurchsichtige außerbörsliche
Handel mit Derivaten hat zur Ausbreitung der Finanzmarktkrise
wesentlich beigetragen. Um die im außerbörslichen Derivatehandel
liegenden systemischen Risiken und Ansteckungsgefahren zu begrenzen,
haben die Koalitionsfraktionen heute neue Regeln für den
Derivatemarkt beschlossen:

Künftig dürfen bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen
nicht mehr direkt zwischen zwei Geschäftspartnern abgewickelt werden,
sondern müssen über zentrale Abwicklungsstellen geleitet werden. Dies
verringert die Vernetzung im Derivatemarkt und sorgt für höhere
Transparenz. Für die Abwicklung der Derivategeschäfte über diese
zentralen Stellen gelten europaweit einheitliche hohe
Sicherheitsanforderungen. Sämtliche Derivategeschäfte müssen darüber
hinaus an zentrale Register gemeldet werden. Damit bekommt die
Finanzmarktaufsicht einen besseren Überblick über die
Marktaktivitäten und die eingegangenen Risiken. Bei drohenden
Gefahren kann sie so schneller eingreifen.

Insgesamt bilden die in der EU-Verordnung und in dem heute
beschlossenen deutschen Ausführungsgesetz getroffenen Regelungen
einen weiteren wichtigen Baustein innerhalb der neuen stabileren
Finanzmarktarchitektur.“

Hintergrund:

Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz sollen Anpassungen deutscher
Gesetze an die EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale
Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR: European Market
Infrastructure Regulation) vorgenommen werden, um eine Ausführung der
Vorgaben der Verordnung in Deutschland sicherzustellen.

Mit der EMIR-Verordnung und der derzeit laufenden Überarbeitung
der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II) werden
die G20-Beschlüsse zur Regulierung des OTC-Derivatehandels in der
europäischen Union umgesetzt. Die G20 hatten sich auf ihrem Gipfel im
September 2009, darauf verständigt, dass außerbörsliche Derivate
zukünftig an Börsen gehandelt (EU-Umsetzung über die Überarbeitung
der Finanzmarktrichtlinie MiFID II) und über zentrale Clearingstellen
abgewickelt werden müssen (EU-Umsetzung über EMIR).

Mit EMIR werden EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen für die
Regulierung von außerbörslich („over the counter“) gehandelten
Derivaten (OTC-Derivate) und mehr Sicherheit und Transparenz im
Derivatemarkt geschaffen. Bislang außerhalb von Börsen gehandelte und
abgewickelte Derivategeschäfte müssen künftig soweit wie möglich
standardisiert und über zentrale Clearingstellen abgewickelt werden.
Alle Derivategeschäfte (auch die weiterhin außerbörslich
abgewickelten) müssen an Transaktionsregister gemeldet werden. Damit
wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick
über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in
diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Zudem
werden die Regeln für die Zulassung und Kontrolle der zentralen
Clearing-Stellen europaweit harmonisiert.

Das EMIR-Ausführungsgesetz flankiert die schärfere EU-Regulierung
für Derivate. Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz werden die zuständigen
Behörden bestimmt, nicht mehr passende Vorschriften im
Kreditwesengesetz geändert und die Bußgeldtatbestände erweitert, um
Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-Verordnung sanktionieren zu
können.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 13. Dezember
2012 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 1. Februar 2013 mit dem
Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.

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