Unter der Überschrift „Luftverkehr: Zukunft
gestalten und Interessenausgleich herstellen“ haben die NRW SPD und
Bündnis 90 / Die Grünen NRW ihre Vorhaben für den Luftverkehr im
heute veröffentlichten Koalitionsvertrag zusammengestellt. Zu den
Vorschlägen erklärt der Flughafenverband ADV:
Der Flughafenverband ADV bewertet es positiv, dass sich die
künftige Landesregierung ausdrücklich zur herausragenden Bedeutung
des Luftverkehrs in Zeiten zunehmender Globalisierung für ein
bevölkerungsreiches Land wie NRW bekennt. „Zu Recht erkennt der
Koalitionsvertrag die grenzübergreifende Konkurrenzsituation der
Flughäfen in Nordrhein-Westfalen an“, erklärt
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Daraus müsse zwingend, die
Konsequenz gezogen werden, dass Flughäfen in NRW nicht einseitig und
willkürlich mit Belastungen und Restriktionen überzogen werden
dürfen, so Beisel weiter.
Entsprechend der Festlegungen des Koalitionsvertrages von Rot-Grün
bedarf die Luftverkehrsbranche in Nordrhein-Westfalen unbedingt einer
langfristigen Planungssicherheit. Die ADV begrüßt deshalb, dass die
Koalitionspartner die rechtliche Absicherung nächtlicher Frachtflüge
am Flughafen Köln/Bonn bis 2030 ausdrücklich anerkennen und verweist
auf eine gleichlautende Rechtsgrundlage für die Passagiernachtflüge
an diesem Standort. Das Bekenntnis zum Luftverkehrsstandort NRW darf
nach Ansicht des Flughafenverbandes ADV allerdings kein
Lippenbekenntnis bleiben. Es ist nicht nachvollziehbar und rechtlich
nicht haltbar, dass die Landesregierung gleichzeitig von der
Bundesregierung eine Zustimmung für ein Passagiernachtflugverbot am
Flughafen Köln/Bonn einfordert, so der Flughafenverband.
Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen stellen sich ihrer
Verantwortung für die betroffene Anwohnerschaft und setzen sich für
Lärmschutz und Klimaschutz ein. „Mit der Weiterentwicklung von
umweltbezogenen Flughafenentgelten nehmen die Flughäfen eine
Vorreiterrolle für alle Verkehrsträger ein.“ unterstreicht Ralph
Beisel.
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