Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst ab 1. Juli 2011: Was für die gesetzliche Rente zu beachten ist

Der neue freiwillige Wehrdienst ersetzt ab 1. Juli
2011 den bisherigen Grundwehrdienst. Der neue
Bundesfreiwilligendienst löst ab diesem Zeitpunkt den bisherigen
Zivildienst ab. Während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes und
des Bundesfreiwilligendienstes besteht Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund
in Berlin hin.

Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der
Freiwilligendienste übernimmt der Staat. Wehrdienstzeiten und Zeiten
des Bundesfreiwilligendienstes werden automatisch an die
Rentenversicherung gemeldet.

Eine Neuregelung gibt es im Hinblick auf den Bezug einer
Waisenrente während der Zeit des Bundesfreiwilligendienstes. Der
Bezug einer Waisenrente war bisher während des Ableistens des
Zivildienstes nicht möglich. Während des Bundesfreiwilligendienstes
ab 1. Juli kann jetzt eine Waisenrente bezogen werden. Freiwilliger
Wehrdienst und Waisenrente schließen sich jedoch weiterhin aus.

Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 10004800 und unter www.deutsche-rentenversicherung.de im
Internet.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
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