Fuchs: Verantwortung der Unternehmenseigentümer für Managementgehälter stärken

Derzeit wird das Schweizer Votum zur Begrenzung der
Gehälter von Spitzenmanagern („Volksinitiative gegen die Abzockerei“)
diskutiert. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:

„Entscheidungen über Gehälter und Boni von Spitzenmanagern müssen
– wie jetzt in der Schweiz vorgesehen – auch künftig eine
Angelegenheit der Unternehmenseigentümer sein.

Aktionäre haben als Eigentümer ihres Unternehmens kein Interesse
daran, dem Unternehmen zu schaden. Sie können selbst entscheiden, was
sie sich leisten. Der Staat darf in diese Entscheidungsfindung
grundsätzlich nicht eingreifen. Es handelt sich um ein
marktwirtschaftliches Modell.

Das Votum der Schweiz zu Managervergütungen sichert und stärkt die
freien Entscheidungsrechte der Eigentümer. Künftig haben demnach die
Aktionäre börsennotierter Unternehmen jedes Jahr über Vergütungen von
Managern und Aufsichtsräten zu befinden – und nicht die
Konzernleitung oder der Aufsichtsrat. Großaktionäre werden
verpflichtet, an den Abstimmungen teilzunehmen.

In der Europäischen Union wurde vor wenigen Tagen vereinbart,
speziell für Finanzinstitute künftig ein Kriterium im Hinblick auf
das Verhältnis von Boni und Grundgehältern vorzuschreiben. Die freie
Entscheidung der Unternehmenseigentümer über die absolute Höhe von
Grundgehältern und Boni bleibt erhalten.

In Deutschland kann meines Erachtens geprüft werden, darüber
hinaus Regelungen wie jetzt in der Schweiz vorgesehen ggf. auch in
das Aktiengesetz zu übernehmen.

Aber bereits jetzt gibt es eine wachsende Zahl von Initiativen
deutscher Unternehmen, hohe Gehälter und Boni auch freiwillig zu
begrenzen. Diese sind als Zeichen einer gelebten Verantwortung zu
begrüßen.“

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