Fünf Jahre nach Rana Plaza: Unternehmen müssen neuem Abkommen für Gebäudesicherheit beitreten, um weitere Katastrophen zu verhindern

Morgen jährt sich der Einsturz des
Rana-Plaza-Gebäudekomplexes in Bangladesch mit 1.138 Toten und über
2.000 Verletzten zum fünften Mal. Das Abkommen für Brandschutz und
Gebäudesicherheit in Bangladesch (ACCORD) läuft aus. Das
entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk fordert mit der Clean Clothes
Campaign (CCC) und den Gewerkschaften aus diesem Anlass die
weiterführende Verlängerung des Abkommens. Außerdem solle die
Bundesregierung ihre gesetzgeberischen Möglichkeiten ausschöpfen, um
Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfalt und Haftung zu
verpflichten. Auch eine gesetzliche Unfallversicherung in Ländern wie
Bangladesch und ein funktionierendes und schnelles
Entschädigungsverfahren für Opfer müssten etabliert werden.

„Der Bangladesh Accord von 2013 hat mit gründlichen Inspektionen,
technischen Verbesserungen und Trainings der Arbeiterinnen und
Arbeiter die Textilfabriken in Bangladesch um einiges sicherer
gemacht“, erklärt Berndt Hinzmann, CCC-Fachreferent bei INKOTA. Schon
deshalb sei eine Verlängerung des Abkommens sinnvoll und notwendig.
„Perspektivisch darf es aber nicht allein der Freiwilligkeit
überlassen bleiben, ob ein wirkungsvolles Abkommen weitergeführt wird
oder nicht“, so Hinzmann weiter. „Die Politik und somit die
Bundesregierung müssen dringend verbindliche gesetzliche
Rahmenbedingungen schaffen. Wir erinnern uns gerne: Neben dem
öffentlichen Protest waren es klare politische Positionen der
Europäischen Kommission, die das verbindliche Abkommen für
Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch auf den Weg gebracht
haben. Politik kann und muss die Rahmenbedingungen zugunsten der
Menschenrechte bei der Arbeit gestalten.“

Im Folgeabkommen des ACCORDs werden weitere wichtige Themen
aufgenommen. Dazu gehören die bessere Einbeziehung der
Gewerkschaften, ein verbessertes Beschwerdesystem sowie die
Etablierung von Sicherheitskomitees und Trainings in allen Fabriken.
„Dies sind zentrale Elemente, wenn es um strukturelle Verbesserungen
innerhalb globaler Lieferketten geht und entspricht dem Ansatz der
Risikovermeidung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte“, so Hinzmann. Außerdem solle eine nationale,
öffentliche Institution für Gebäudesicherheit und eine gesetzliche
betriebliche Unfallversicherung für Beschäftigte etabliert werden.
Nicht nur in Bangladesch sondern auch in anderen Ländern sind solche
Sicherungssysteme dringend notwendig, um Opfern schnell helfen zu
können.

Mit dem ACCORD, den Entschädigungszahlungen und dem Bündnis für
nachhaltige Textilien wurden laut Hinzmann wichtige Schritte
unternommen, um auf die Katastrophe und die Missstände zu reagieren.
Doch weiterhin mangele es an angemessenen Lösungen, um schnell und
wirksam handeln zu können, wenn Menschen- und Arbeitsrechte verletzt
werden. Die Bundesregierung müsse dazu beitragen, dass Sorgfalts- und
Haftungspflichten global gelten und angewendet werden.

„Die Opfer von Rana Plaza, Ali Enterprises,Tazreen und den vielen
weniger bekannten Fällen sollten uns eine Mahnung sein: Erst kommt
das Leben, dann das Geschäft! Auch bei der Weiterentwicklung des
Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte der Bundesregierung, die
derzeit stattfindet, muss deshalb menschenrechtliche Verpflichtung
besser definiert und Fehlverhalten sanktioniert werden.“

Pressekontakt:
Berndt Hinzmann, INKOTA-netzwerk, Mobil: 0160-94 69 87 70, E-Mail:
hinzmann@inkota.de

Original-Content von: INKOTA-netzwerk e.V., übermittelt durch news aktuell