Wie auch schon das Arbeitsgericht Frankfurt am Main sah das LAG Hessen keine rechtliche Grundlage für ein Verbot. Insbesondere könne im Eilverfahren nicht festgestellt werden, dass die Gründung der FairTrain e.G. zu einem Wegfall der Tariffähigkeit der GDL geführt haben könnte, wie die DB es behauptet hatte. Auch seien die Streikziele der GDL entgegen der Darstellung der Deutschen Bahn klar definiert und rechtmäßig.
Anwaltlich vertreten wurde die GDL vor dem Arbeitsgericht und LAG Frankfurt durch Dr. Jan Moritz Schilling von der MOOG Partnerschaftsgesellschaft Darmstadt sowie Christof Kleinmann von Graf von Westphalen Frankfurt. Der AGV MOVE wurde vor dem LAG Frankfurt durch Thomas Ubber sowie Dr. Felicia von Grundherr von Allen & Overy vertreten. Für die Transdev-Gruppe war Thomas Wahlig von Pusch Wahlig Workplace Law tätig.
Ein Unternehmen der Transdev-Gruppe hatte auch einen Eilantrag vor dem Arbeitsgericht Hannover gestellt, der ebenso ohne Erfolg blieb. Dort wurde die GDL von Franziska Langer von der MOOG Partnerschaftsgesellschaft sowie Dr. Holger Kühl und Dr. Arne Lordt, beide von Graf von Westphalen, vertreten. Für die Transdev waren Maike Rehner und Dr. Friedrun Domke von Pusch Wahlig Workplace Law tätig.