Bonn/Berlin, 6. Juni 2013 – Der
CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat im PHOENIX-Interview das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beim Ehegattensplitting
kritisiert: „Durch ein solches Urteil wird weiter daran gearbeitet,
dass die Bedeutung der Ehe für die Familie und die Gesellschaft
insgesamt mehr und mehr in den Hintergrund gerückt wird.“ Geis sieht
durch das Urteil die im Grundgesetz genannte Privilegierung der Ehe
„angegriffen und in Frage gestellt“. Damit werde eine
„Meinungsbildung in der Bevölkerung, die wegführt von der Ehe als
zentrales Institut für das Bestehen der Gesellschaft“ betrieben. „Die
Verfassungsmütter und Verfassungsväter haben gesehen, dass die Ehe
und die Familie dazu da sind, die Generationenfolge zu sichern. Und
das kann eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht. Sie kann
also nie in diesem Maße privilegiert sein. Und natürlich können Vater
und Mutter am ehesten auch die Daseinskompetenz der Kinder sichern –
mehr jedenfalls als gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Ich
befürchte, dass dieser Gedanke verloren geht.“
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