Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Wolfgang Bosbach (CDU), hält die geplante Polizeireform auf
Bundesebene für verfassungsgemäß. Er widersprach damit dem
bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der im Interview
der „Süddeutschen Zeitung“ eine Grundgesetzänderung als notwendig
bezeichnet und angekündigt hatte, die unionsgeführten Länder würden
sie ablehnen. Gegenüber dem Bonner General-Anzeiger (Freitagsausgabe)
sagte Bosbach, geplant sei lediglich eine organisatorische Neuordnung
der Bundeskompetenzen. Niemand wolle im Rahmen der Fusion von
Bundeskriminalamt und früherem Bundesgrenzschutz zu einer neuen
Bundespolizei dem Bund zusätzliche Aufgaben übertragen. Als „wirklich
abwegig“ bezeichnete der CDU-Politiker die Behauptung, die
Werthebach-Kommission habe die Gründung einer Art Bundes-FBI nach dem
Vorbild der USA empfohlen. „Die Kompetenzen der Bundespolizei sind
beschränkt auf grenznahe Regionen, auf Bahnhöfe und Flughäfen. Dabei
bleibt es auch.“ Er fügte hinzu: „Die Sorge, dass sich die
Bundespolizei aus den Bahnhöfen heraus immer weiter Richtung
Innenstädte bewegen könnte, ist völlig unbegründet“.
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