Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat
festgestellt, dass die den Landkreisen im Jahr 2007 gewährten
Schlüsselzuweisungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine
angemessene kommunale Finanzausstattung nicht erfüllten. Dazu erklärt
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:
„Mit der Grundsicherung im Alter und den Hartz
IV-Unterkunftskosten hat die frühere rot-grüne Bundesregierung
Sozialpolitik auf Kosten der Kommunen betrieben. Die
SPD-Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat diese kommunalfeindliche
Politik zwar unterstützt, sich jedoch vor den damit verbundenen
Folgekosten gedrückt. Das ist eine unverantwortliche Politik
gegenüber den Städten, Gemeinden und Landkreisen.
CDU und CSU haben dieser Politik stets entgegengesteuert.
Folgerichtig ließ die neue unionsgeführte Bundesregierung noch im
Jahr 2005 die vom rot-grünen Vorgängerkabinett beschlossenen
Rückzahlungsforderungen für die Hartz IV-Unterkunftskosten in Höhe
von rund 3 Mrd. Euro fallen. Die Bundeskanzlerin stellte in einer
ihrer ersten Amtshandlungen sicher, dass die Beteiligung des Bundes
an den Unterkunftskosten erhalten blieb. Auf Drängen der Union
verständigten sich Bund und Länder für die Jahre 2007-2010 sogar auf
eine Erhöhung der Bundesbeteiligung, verbunden mit einer dynamischen
Anpassungsformel auf der Basis der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
Auch im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SGB XII) reagierte die unionsgeführte Bundesregierung bereits in der
letzten Wahlperiode auf die enormen Kostensteigerungen in diesem
Bereich. Die von Rot-Grün auf 409 Mio. Euro zementierte
Bundesbeteiligung wurde durch eine Prozentualisierung dynamisiert
(rd. 13 Prozent). Dieser Prozentsatz steigt bis 2012 schrittweise auf
16 Prozentpunkte.
Der Aufwuchs der Kosten im sozialen Bereich ist auch Gegenstand
der Gemeindefinanzkommission, die die christlich-liberale Koalition
zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen einberufen hat. Im Gegensatz
zur SPD ist es uns dabei wichtig, nicht über die Kommunen hinweg zu
entscheiden. Finanzminister Wolfgang Schäuble hält nach wie vor an
seiner Aussage fest, nur eine Lösung gemeinsam mit den
Spitzenverbänden der Städte, Gemeinden und Landkreise zu finden und
durchzusetzen. Unser Ziel ist Planungssicherheit für die Rathäuser
und Landratsämter über die aktuelle Legislaturperiode hinaus.“
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dem
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Frage vorgelegt, ob die
Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes über die Ermittlung der
Schlüsselzuweisungen mit der Verfassung für Rheinland-Pfalz vereinbar
sind. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts haben im Jahre 2007
die den Landkreisen gewährten Schlüsselzuweisungen gegen den
verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene kommunale
Finanzausstattung verstoßen.
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