Gröhe: Karlsruhe bestätigt Europapolitik von Angela Merkel

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
über den Europäischen Stabilitätsmechanismus und den Fiskalpakt
erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe:

Die CDU Deutschlands begrüßt das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts. Der Vertrag zur Einrichtung des
dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM und der Fiskalvertrag sind mit
dem Grundgesetz vereinbar. Mit seiner Entscheidung bestätigt das
höchste deutsche Gericht die Europapolitik von Bundeskanzlerin Angela
Merkel. Die beiden Verträge sind entscheidende Schritte zur Lösung
der Staatsschuldenkrise in Europa und können nun zügig in Kraft
treten. Heute ist ein guter Tag für mehr Stabilität in der
Europäischen Union.

Die Bestätigung beider Verträge durch das Bundesverfassungsgericht
zeigt einmal mehr, dass Deutschland seiner Verantwortung für Europa
umfassend gerecht wird. Die Karlsruher Richter haben zu Recht betont,
dass Deutschland nicht überfordert werden darf. Die
christlich-liberale Koalition hat daher in Brüssel erfolgreich
durchgesetzt: Solidarität und Solidität, Leistung und Gegenleistung
gehören untrennbar zusammen. Nur wenn in Not geratene Euro-Staaten
erhebliche Eigenanstrengungen unternehmen, ihre Haushalte in Ordnung
bringen und Strukturreformen durchführen, kann es Hilfe geben.
Zugleich verpflichten sich die meisten europäischen Länder im
Fiskalpakt dazu, eine nationale Schuldenbremse nach deutschem Vorbild
einzuführen. Mit ESM und Fiskalpakt gemeinsam können wir Vertrauen in
unsere Gemeinschaftswährung zurückgewinnen.

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