Wird ein Haftpflichtversicherter dement, bleibt
sein Versicherungsschutz bestehen. Im Schadensfall ist entscheidend,
ob er noch für sein Handeln verantwortlich war. Wird dies bejaht,
haftet er und die Versicherung reguliert den Schaden. Ist er nicht
mehr schuldfähig, haftet er nicht mehr, und die Versicherung muss
nicht zahlen, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“.
Trotzdem sollte die Haftpflicht nicht gekündigt werden, weil sie
unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Angehörige können
im Regelfall nur belangt werden, wenn sie amtliche Betreuer sind.
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frei.
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
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