Höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten

Zum 1. Juli 2011 haben sich die Freibeträge bei den
Hinterbliebenenrenten erhöht. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten
in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen zu
einer Minderung ihrer Rente führt. Erst bei Überschreiten eines
bestimmten Freibetrags erfolgt eine Anrechnung.

Konnte eine Witwe oder ein Witwer mit Wohnsitz in den alten
Bundesländern bisher monatlich 718,08 Euro anrechnungsfrei
hinzuverdienen, so erhöht sich der Betrag auf 725,21 Euro. Bei
Wohnsitz in den neuen Bundesländern erhöht sich der Freibetrag von
637,03 Euro auf 643,37 Euro. Werden ein oder mehrere Kinder erzogen,
steigt der Freibetrag für jedes Kind zusätzlich auf 153,83 Euro in
den alten und 136,47 Euro in den neuen Bundesländern. Das Gleiche
gilt für Bezieher von Erziehungsrenten.

Der neue Freibetrag für Bezieher von Waisenrenten liegt seit dem
1. Juli 2011 bei 483,47 Euro (alte Bundesländer) und 428,91 Euro
(neue Bundesländer).

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die
ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und -berater der Deutschen
Rentenversicherung. Kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800.

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