Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat am heutigen Mittwoch eine Anhörung zum
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) abgehalten. Dazu erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
Als Ergebnis der heutigen Anhörung lässt sich festhalten: Die
Koalition ist mit ihren Vorschlägen für die Verbesserung des
Verbraucherinformationsgesetzes auf dem richtigen Weg. Dass sich
einzelne Sachverständige noch mehr Zugang zu Informationen wünschen,
ebenso wie andere bei der Herausgabe von Informationen Bedenken
haben, zeigt: Mit dem neuen und anwenderfreundlichen VIG ist der
Koalition der richtige Ausgleich zwischen Verbraucher- und
Wirtschaftsinteressen gelungen.
Die neuen Regelungen werden zahlreiche Verbesserungen für die
Verbraucher in Deutschland bewirken. Der Bürger wird zukünftig
schneller, kostengünstiger und unbürokratischer an Informationen
durch die Behörden kommen. So werden etwa formlose Anfragen per Email
oder Telefon möglich. Kosten werden nur noch bei sehr hohem
Arbeitsaufwand für die Behörde durch den Anfragenden zu erstatten
sein. Bei Rechtsverstößen ist das Einholen von Auskünften sogar bis
1000 Euro kostenfrei. Auch der Anwendungsbereich des VIG wird
ausgeweitet. Künftig können Verbraucher auch Auskünfte über
Spielzeug, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel einholen.
Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den
Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine
Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei
schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene-
und Täuschungsvorschriften eingeführt. Das erhöht die Transparenz und
ermöglicht schnelleres Handeln im Krisenfall. Wenige schwarze Schafe
und Kriminelle dürfen nicht länger ganze Branchen in Verruf bringen.
Im Weiteren parlamentarischen Verfahren wird die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf achten, dass dieser vernünftige und
sachgerechte Interessenausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis
der Verbraucher und den Schutzinteressen der Unternehmen an ihren
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erhalten bleibt.
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